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   LG Tübingen, 19.06.2018 - 2 O 86/17   

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LG Tübingen, 19.06.2018 - 2 O 86/17 (https://dejure.org/2018,90200)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19.06.2018 - 2 O 86/17 (https://dejure.org/2018,90200)
LG Tübingen, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 2 O 86/17 (https://dejure.org/2018,90200)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hagen, 20.06.2018 - 2 O 271/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels und zur Bemessung der

    Schon das Vorhandensein einer Umschaltlogik, welche auf dem Prüfstand in den NOx-optimierten Modus 1 (mit einer erhöhten Abgasrückführungsrate) und im normalen Fahrbetrieb in einen Modus 0 (mit reduzierter Abgasrückführung) schaltet, enttäuscht berechtigte Erwartungen des Kunden an die übliche Beschaffenheit von Fahrzeugen vergleichbarer Art (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 28; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 18 U 112/17 -, Rn. 36, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 18 U 134/17 -, Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 27 U 13/17, BeckRS 2018, 11099, Rn 32; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16, (PKH-Verf.), juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U #####/#### -, Rn. 13, juris; Kammer, Urteil vom 07.02.2018 - 2 O 86/17; LG Hagen, Urteil vom 16. Juni 2017 - 8 O 218/16 -, Rn. 175, juris; LG Hagen, Urteil vom 16. März 2017 - 4 O 93/16 -, Rn. 62, juris; LG Hagen, Urteil vom 18. Oktober 2016 - 3 O 66/16 -, Rn. 24, juris, mzwN).

    Die angemessene Frist lief längstens drei Monate (vgl. Kammer, Urteil vom 07. Februar 2018 - 2 O 86/17; LG Hagen, Urteil vom 18. Oktober 2016 - 3 O 66/16 -, Rn. 47, nicht mehr als 3 Monate und 3 Wochen), mithin bis zum 03.05.2016, und war im Zeitpunkt der Rücktritterklärung somit abgelaufen.

    Auch der Umstand, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Beseitigung des Mangels angeordnet hat und der Kläger sich einer Nacherfüllung nicht hätte entziehen können, sondern im Rahmen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts zum Aufspielen der Software verpflichtet war, um eine Betriebsuntersagung seines Fahrzeugs nach § 5 Abs. 1 FZV zu vermeiden (zur Betriebsuntersagung eines nicht umgerüsteten B A4 Avant 2.0 TDI: VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K #####/#### -, Rn. 16, juris), steht einer Unerheblichkeit des Mangels entgegen (vgl. LG München, Urt. v. 14.04.2016 - 23 O #####/####; Kammer, Urteil vom 07.02.2018 - 2 O 86/17; LG Hagen, Urteil vom 16. März 2017 - 4 O 93/16 -, Rn. 94, juris; LG Hagen, Urteil vom 18. Oktober 2016 - 3 O 66/16 -, Rn. 66, juris).

    Etwaige materiell-rechtliche Verstöße bereits des genehmigten Typs führen daher nicht kraft Gesetzes zur Ungültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung (so auch LG Hagen, Urteil vom 05. Mai 2017, 8 O 135/16; Kammer, Urteil vom 07. Februar 2018 - 2 O 86/17), sondern ihnen soll die zuständige Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen (etwa auch durch bloße Nebenbestimmungen) begegnen können.

  • LG Hagen, 22.04.2020 - 2 O 206/19
    Etwaige materiell-rechtliche Verstöße bereits des genehmigten Typs führen daher nicht kraft Gesetzes zur Ungültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung (so auch LG Hagen, Urteil vom 05. Mai 2017, 8 O 135/16; Kammer, Urteil vom 07. Februar 2018 - 2 O 86/17), sondern ihnen soll die zuständige Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen (etwa auch durch bloße Nebenbestimmungen) begegnen können.
  • BPatG, 08.08.2019 - 2 Ni 41/17
    In den mittlerweile rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen die Nichtigkeitsklägerin als Herstellerin (AZ 2 O 86/17) und gegen einen deutschen Elektronikhändler (AZ 7 O 127/17) sei der Streitwert jeweils auf 500.000 Euro festgesetzt worden.
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